Prüfungen

Warum Ihre Blitzschutzanlage überprüft werden sollte ...

Blitze vernichten Leben und Sachwerte

In zunehmenden Maße fordern Gewitter alljährlich Tote und Schwerverletzte. Zudem werden Schäden in Milliardenhöhe verursacht. So ergab die Auswertung der Landesbrandkasse Oldenburg im Jahre 1999, dass 59,4 % aller Schadensfälle an elektrischen Einrichtungen in Gebäuden auf Blitzschlag und Überspannungen zurückzuführen sind. Bei Schäden direkt am Gebäude betrug die Schadensrate 38,1 %. Des weiteren können erhebliche Kosten durch Datenverlust, Betriebsstillstand und Produktionsausfall entstehen.


Nur ein vorschriftsmäßig montiertes Blitzschutzsystem kann diese Schäden verhindern. Um die einwandfreie Funktion über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten, sind Blitzschutzsysteme wiederkehrend zu überprüfen!


Aus der täglichen Praxis wissen wir, dass eine vor allem durch zwei Ursachen bedingte Überprüfung des Blitzschutzsystems unerlässlich ist:

1. Bauliche Veränderung

Oftmals wird durch eine bauliche Veränderung (Anbau, Dachsanierung, Schornstein- und Heizungserneuerung etc.) sowie durch Erweiterung der Haustechnik (Computer- und Telekommunikationssysteme etc.) eine Anpassung des Blitzschutzsystems erforderlich.

 
2. Korrosion an der Erdungsanlage

Durch elektrolytische Ströme nimmt die Korrosion an der Erdungsanlage in starkem Maße zu. In der Abbildung ist ein durch Korrosion zerstörter und ein neuwertiger Teil einer Erdungsanlage dargestellt. Nur durch eine optische und messtechnische Prüfung kann die Funktionsfähigkeit der Erdungsanlage festgestellt werden.
Die Richtlinien zur Prüfung von Blitzschutzsystemen sind festgelegt in der VDE 0185-305 Teil 3 (10/06). Durch eine Risikoabschätzung für das zu prüfende Objekt kann eine Blitzschutzklasse festgelegt werden, die wiederum bestimmt, in welchen Zeitabständen eine Überprüfung zu erfolgen hat. Die entsprechende Prüffrist können abweichen, wenn Forderungen der Sachversicherer (s. VDS-Richtlinie 2010) oder Auflagen und Verordnung von Behörden vorliegen.
 
Schutzklasse Sichtprüfung

(Jahr)
Umfassende Prüfung

(Jahr)
Umfassende Prüfung
kritischer Systeme
(Jahr)
I und II 1 2 1
III und IV 2 4 1
Größter Abstand zwischen Prüfungen des Blitzschutzsystems

Inhaltlich lässt sich die Überprüfung eines Blitzschutzsystems in vier Haupttätigkeiten unterteilen:

- Sichtprüfung

- Hier wird festgestellt, ob sich das Gesamtsystem des äußeren (Gebäudeschutz) und inneren Blitzschutzes (Potentialausgleich und   Überspannungsschutzmaßnahmen) in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, und

- ob Änderungen an dem zu schützenden Objekt vorgenommen wurden, die Anpassung der Schutzmaßnahmen erfordern.

- Elektrische Messung

  Durch Trennung des Erdungssystems von der Fangeinrichtung werden die niederohmigen Durchgangswiderstände in allen metallenen   Verbindungen ermittelt. Weiterhin werden die Erdungswiderstände aller Einzel-, Teil- oder Ringerder bestimmt.

- Probegrabung

  Wenn Anlagen älter als 10 Jahre sind (oder bei erhöhter Korrosionsgefahr), wird das Erdungssystem stichprobenartig freigelegt, um die   Korrosionsauswirkungen auf die Erdleitungen kontrollieren zu können.

.- Dokumentationen

  Abschließend wird ein Prüfbericht über den Zustand des Blitzschutzsystems erstellt.

  Unser Leistungsangebot - individuell und zuverlässig:

- Abnahmeüberprüfung und Wiederholungsprüfung

- bestehende Blitzschutzanlage

- Sondererdungsanlagen

- Potentialausgleichsanlagen

- Überspannungsschutzanlagen

- Planung von Blitzschutz- und Erdungsanlagen

 
 
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